Moabit: Anhaltender Leerstand in der Paulstraße 23

Natürlich gibt es nicht nur im Wedding eine Menge leerstehender Häuser, sondern auch in Moabit. Hier ist die Gruppe Wem gehört Moabit sehr aktiv und verfolgt das Geschehen seit Jahren. Ein Fall ist die Paulstraße 23: hier zeigt sich wieder ein typischer Fall von spekulativem Leerstand.

Schickes Foto – die Realität sieht baufällig aus.

Zur Geschichte des Hauses: Baujahr 1918, wechselte seit 2007 mehrfach der Eigentümer. Letzter bekannter Eigentümer (seit 2015) war Calvin Palais. 2018 wurde das Gebäude in Einzelwohnungen aufgeteilt. Inzwischen sind viele Einzelwohnungen an Privateingentümer*innen verkauft, andere stehen seit Jahren leer. Zeitweise standen von 24 Wohnungen 15 leer.

Aktuelle Lage: neben einzelnen leerstehenden Wohnungen steht auch die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss seit Jahren leer, auch die große Dachgeschosswohnung ist seit Jahren leer (dazu läuft angeblich ein Verfahren wg. Zweckentfremdung). Undurchsichtige Eigentumsverhältnisse erschweren weitere Schritte zur Beendung des Leerstands. Während einige Wohnungen renoviert sind, sind einige auch in einem verfallenen Zustand, was sich auch am Zustand der Fassade zeigt.

Wie handelte der Bezirk: nach mehreren Anfragen (über mehrere Jahre) gab es scheinbar Vor-Ort-Besuche von Mitarbeitenden des Bezirksamts, Konsequenzen für die Eigentümer*innen gab es aber anscheinend nicht.

 

Quellen:

https://moabit.crowdmap.com/reports/view/551

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3224

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3348

 

 

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Personalmangel und fehlender Wille – Fragen an den Bezirk Mitte zur Bekämpfung von Leerstand

Am 27.05.2021 besuchten Aktivist*innen von Mietenwahnsinn Nord die virtuelle Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV), um den Abgeordneten ihre Fragen zum Leerstand in Wedding und Moabit zu stellen. Dabei konnten wir sowohl Fragen zu der behördlichen Arbeit bei der Beseitigung von Leerstand stellen, als auch nähere Informationen zu den von uns recherchierten leerstehenden Gebäuden in unserem Kiez erlangen. 
 
So konnten wir uns vor allem ein Bild davon machen, wie gut (bzw. schlecht) der Bezirk Mitte bei der Beseitigung von Leerstand handelt. Theoretisch sollte es 4-5 Monate dauern, bis der Eigentümer einer leerstehenden Wohnung vom Bezirksamt den Bescheid mit der Anweisung zur Rückführung in Wohnraum, oder eine Leerstandsgenehmigung erhält. Im Realfall geht das Bezirksamt aber von einer Dauer von mindestens 9 Monaten und im Falle einer Klage der Eigentümer*innen, von bis zu 2 Jahren zwischen Meldung des Leerstands und Versenden des Bescheids aus! Grund dafür sei unter anderem die mangelnde personelle Besetzung im Bezirksamt für die Bearbeitung von gemeldetem Leerstand.
Für ein solches Verfahren ist eine Vor-Ort Prüfung durch Mitarbeitende des Bezirksamts notwendig. So sollen die Außendienstmitarbeiter*innen einen eigenen Eindruck von der Lage im Haus gewinnen und sind nicht auf die Berichte der Eigentümer*innen angewiesen. In der BVV mussten wir aber erfahren, dass es während der Covid-19-Pandemie kaum zu Vor-Ort Begehungen gekommen ist. Dies ist aus Sicht des Schutzes vor Infektionen nachvollziehbar – dennoch erkennen wir keinen ausreichenden Willen des Bezirks, gemeldete Objekte konsequent und eigenständig vor Ort auf Leerstand zu überprüfen. Gleichzeitig haben wir kein Verständnis dafür, warum Mieter*innen in einer Pandemie weiterhin zwangsgeräumt werden, während Vor-Ort Prüfungen von Leerstand ausgesetzt sind.
Wir fordern deshalb einerseits ein Ende aller Zwangsräumungen in unseren Kiezen und in ganz Berlin, vor allem während der aktuellen Pandemie und andererseits die konsequente Prüfung von Leerstand!

Machen auf Leerstand aufmerksam: Aktive von MietenwahnsinnNord

Ein entscheidender Schritt bei der Bekämpfung von Leerstand kann das Einsetzen eines*r Treuhänder*in durch den Bezirk sein. Diese*r entzieht dem Eigentümer die leerstehende Wohnung und gliedert sie wieder in das städtische Wohnungsnetz ein. In der BVV haben wir jedoch erfahren, dass dieses Mittel nur äußerst selten eingesetzt wird. Zum einen gibt es rechtliche Schlupflöcher, die den Einsatz von Treuhänder*innen aufwendig machen. Zum anderen fehlen dem Bezirk oftmals die finanziellen und personellen Mittel, um zu dieser Maßnahme zu greifen. Wir finden: es kann nicht sein, dass der Bezirk hier an der falschen Ecke spart und aufgrund rechtlicher Unsicherheiten vor der konsequenten Zurückführung von Leerstand in Wohnraum zurückschreckt! Wir fordern eine personelle Aufstockung im Bezirk für die Ermittlung und Beseitigung von Leerstand! Außerdem fordern wir eine rechtliche Novelle, die den Einsatz von Treuhänder*innen für Bezirksämter erleichtert!

Steht immer noch leer: die Stettiner Straße 38

 
Schon seit längerer Zeit ist uns das Haus in der Stettiner Straße 38 als Leerstand bekannt. In der BVV konnten wir weitere Erkenntnisse über die Umstände zu dem Leerstand gewinnen. Wie wir bereits wussten, liegt für das Haus eine Leerstandsgenehmigung vor. Grund dafür sei der angebliche Umbau und die Erweiterung des Bestandsgebäudes – vor Ort ist von Bauarbeiten nichts zu sehen. Wie lange die angeblichen Umbau-Maßnahmen schon andauern ist uns nicht klar. Das Gebäude ist jedoch bereits seit 2012 im Leerstandsmelder eingetragen und seit 2016 können wir den Leerstand aus eigener Hand bestätigen. Es scheint also, als wäre der seit knapp 10 Jahren gemeldete Leerstand zumindest zwischenzeitig mehrere Jahre lang rechtswidrig gewesen und nicht konsequent vom Bezirk verfolgt worden, so dass der Eigentümer unbehelligt davonkam
Eine positive Nachricht aus der BVV-Sitzung war, dass im Falle von erteilten Leerstandsgenehmigungen, vierteljährlich Belege über den Baufortschritt beim Bezirk vorzulegen sind.  Das halten wir für eine erste sinnvolle Maßnahme, um vorgetäuschten Begründungen für Leerstand zu begegnen. Um sicherzugehen, dass diese Bescheide tatsächlich eingereicht werden, bleiben wir weiter an diesem Fall dran. Und dennoch zeigt das Beispiel der Stettiner Straße 38, dass die Bedingungen für spekulativen Leerstand scheinbar günstig genug sind und die Eigentümer*innen die aktuellen Strafen und (nicht-)Verfolgungen von Leerstand nicht fürchten!

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Antworten auf unsere Fragen an die BVV-Mitte könnt ihr euch hier durchlesen:

Fragenblock I

  1. Wie läuft das Prüfverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbot ab, wenn zweckentfremdeter Wohnraum online gemeldet wird? Bitte möglichst konkret und mit Fristen (falls vorhanden) der einzelnen Schritte angeben.
  • Ablauf Prüfverfahren nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz:
    • Zuständigkeitsprüfung
    • Prüfung des Tatbestands
    • Prüfung, ob bereits Verfahren vorliegt
    • Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wohnraum handelt
    • Ortsbegehung
    • Ermittlung Verfügungs-/Nutzungsberechtigte
    • Anforderung von Unterlagen mit Fristsetzung
    • Danach, je nach Einzelfall: Antragsbearbeitung, Rückführungsanordnung oder Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Fristen
    • In der Regel Frist von drei Wochen (flexibel) für Eigentümer*innen für Einreichen von notwendigen Unterlagen für mögliche Leerstandsgenehmigung nach Kontaktaufnahme durch BA
    • Frist von einem Monat für Rückführung illegalen Leerstands in Wohnraum (flexibel, je nach evtl. notwendigen baulichen Maßnahmen)
  • Sehr unterschiedliche Zeitspannen zwischen Meldung, Anhörung und Bescheid möglich
  • Idealfall wäre:
    • Meldung -> Bescheid an Berechtigte -> Forderung der Rückführung
    • Optimal innerhalb von 4-5 Monaten
  • Real-Fall
    • Je nach Komplexität und Widerspruch 9 Monate oder länger
    • Bei Klage: 21 Monate möglich
  • Nicht zufriedenstellende personelle Situation verschärft die Problematik der Verfahrensdauer
  1. Welche konkreten Sachverhalte prüfen Außendienstmitarbeiter*innen bei der “Vor-Ort-Begehung” im Rahmen einer Zweckentfremdung, insbesondere Leerstand? Bitte listen Sie die zu prüfenden Punkte auf.
  • Angekündigte oder unangekündigte Ortsbegehungen möglich
  • Bearbeitung von Leerstand geschieht wohnungsbezogen, ebenso die Prüfung und Begehungen
  • Bearbeitung von Zweckentfremdungsverfahren in der Regel schriftlich über Anhörungsverfahren
  • Ortsbegehung und Besichtigung der Wohnung erfolgt lediglich in Einzelfällen
  1. Wie viele “vor Ort” Prüfungen hat das Bezirksamt, beziehungsweise deren Außendienstmitarbeiter*innen seit 2014 im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetz im Allgemeinen, und für Leerstand im Besonderen, vorgenommen? Antwort bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.
  • Keine Statistik über Vor-Ort Prüfungen
  • Schätzungsweise 1200 Vor-Ort Prüfungen
  • Pandemie-bedingte Einschränkungen der Vor-Ort Prüfungen
  • Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird im Bezirk nach gekipptem Mietendeckel als wichtiges Instrument gesehen
  • Im Haushaltsplan wurde Mehrbedarf angemeldet, um Außendienst zu stärken
  • Ehemaligen Mietendeckel-Mitarbeitenden sollen in Zweckentfremdungs-Bereich wechseln

Fragenblock II

  1. Was ist der Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Leerstand in der Stettiner Straße 38?
  • Es wurde ein Antrag auf Leerstandsgenehmigung wegen Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes gestellt
  1. Wie wurden die vom Eigentümer angegebenen Gründe für die Ausnahmegenehmigung überprüft?
  • Antrag auf Leerstandsgenehmigung sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen
    • Von Architekt*in erstellte Zeitpläne für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten (Bauablaufpläne)
  • Für Stettiner 38 lagen vor
    • Bauantrag, Bauablaufplan, Entwurfsplanung
  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Leerstand nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht weiter verschleppt, sondern schnellstmöglich beendet wird?
  • In alle Genehmigungsbescheide zu Leerstand wird Auflage aufgenommen, dass vierteljährlich Belege und Fotos über Baufortschritt vorzulegen sind
  • Vor-Ort Prüfungen sind nicht geeignet, da bei Mitarbeitenden des Zweckentfremdungsbereichs technisches Wissen über Baumaßnahmen fehlt
  • Verantwortung über Einschätzung über Notwendigkeit und Plausibilität der Maßnahmen liegt bei Bauaufsicht

Fragenblock III

  1. Wie hoch ist die Anzahl der rechtswidrig-zweckentfremdeten Wohnungen, die seit 2014 erfolgreich in Wohnraum zurückgeführt wurden?
  • 704 Wohnungen wurden entweder mit oder ohne Zwangsmaßnahmen und Amtsverfahren in Wohn-Zwecke zurückgeführt
  • Fälle mit beendetem Bestandsschutz und beendeten Genehmigungen kommen zusätzlich dazu
  • Seit 2014: 3.000 Anträge im Zweckentfremdungsbereich
    • davon 1.700 abgelehnt oder zurückgezogen
  • Fast 7.000 Bürger*innen-Hinweise (inkl. Doppelungen)
  • Über 1.700 Widersprüche gegen Grundverwaltungsakte
  1. In wie vielen Fällen illegal-zweckentfremdeter Wohnungen wurden seit 2014 Geldstrafen durch den Bezirk verhängt und in welcher Höhe?
  • 62 Fälle von Bußgeldbescheiden
    • Beträge zwischen 300 und 30.000€
  1. In wie vielen Fällen rechtswidrig-zweckentfremdeter Wohnungen wurde bisher die seit 2018 bestehende Möglichkeit genutzt, Treuhänder*innen zur Verwaltung des Leerstands einzusetzen?
  • Einsatz von Treuhänder*innen gilt als letztes Mittel
  • Kosten von Instandsetzung und treuhänderischer Regie müssten vorerst vom Bezirk übernommen werden, werden danach jedoch von Eigentümer*innen zurückgefordert
  • Hohe rechtlich Anforderungen an Einsatz von Treuhänder*innen
  • Unabwägbarkeiten und rechtliche Schlupflöcher verhindern Möglichkeit des Einsatzes von Treuhänder*innen
  • Ebenfalls fehlen den Bezirken finanzielle Mittel für etwaige treuhänderisch-organisierte Instandhaltungen
  • Novelle, bspw. Leitfaden für praktische Anwendung des Instruments und finanzielle Unterstützung der Bezirke durch Senat würden Einsatz des Instruments erleichtern
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Recherche: AfD-Großspender lässt Haus im Sprengelkiez verfallen

Bei unseren Recherchen über illegalen Leerstand in Nordberlin stoßen wir immer wieder auf besonders “sympathische” Eigentümer, die ihre Häuser verfallen lassen. Einen davon stellen wir euch heute vor: Henning Conle, Eigentümer der Fehmarner Straße 21, die seit Jahren verfällt!

Zur Person: Henning Conle ist Immobilienspekulant mit besonders zweifelhaftem Ruf, der dafür bekannt ist, seine Gebäude verfallen zu lassen. Außerdem zeigte er mit seinen illegalen Großspenden an die AfD, wie es um sein Weltbild bestellt ist.

Zustand des Gebäudes: Das Gebäude steht seit mehr als 10 Jahren zu großen Teilen leer, dementsprechend schlecht ist der bauliche Zustand. Im Erdgeschoss findet sich eine Bar, die ebenfalls geschlossen ist. Es wohnen noch vereinzelte Menschen im Hinterhaus, diese berichten von defekten Heizungen und herunterkommenden Decken. Anwohner*innen zufolge betreten in unregelmäßigen Abständen auch Bauarbeiter*innen das Gebäude, ohne dass dort Bauarbeiten stattfinden. Möglicherweise wird das Haus als Lager für Baumaterial genutzt.

Geschichte des Hauses: Es gibt keine gesicherten Informationen über vorige Eigentümer*innen. Das Haus steht seit mehr als 10 Jahren leer, so lange verfällt es auch schon.

Wie handelte das Bezirksamt? Seit mindestens 2019 ist der Leerstand schon Gesprächsthema im Bezirk (Protokoll). Der Leerstand des Gebäudes wurde bis zum 31.12.2020 vom Bezirksamt Mitte zu Renovierungszwecken genehmigt, ist also inzwischen illegal. Bauarbeiten finden offensichtlich nicht statt.

Aktionen vor Ort: Im Januar 2021 versammelten sich Aktivist*innen von „Mietenwahnsinn Nord“ mit Schildern und Transparenten vor dem Haus, um konkret auf den dort bestehenden Leerstand hinzuweisen. Weiterhin wurden in der Fehmarner Straße Flyer an die Haustüren gehangen, um die Nachbar*innen auf die leer stehenden Häuser aufmerksam zu machen.

 

 

 

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Na also, geht doch: Zum Leerstand in der Osloer Straße 116

Durch die Recherche der Initiative Mietenwahnsinn Nord, die durch einen Bericht des rbb mehr Reichweite bekam, wurden das ruhende Amtsermittlungsverfahren gegen Leerstand in der Osloer Str. 116a wieder aufgenommen. 

Die Anwohnenden Kiez haben einige Ideen, was mit den leerstehenden Haus passieren könnte!

Wie eine Anfrage von Sonja Kreitmayr (SPD) an die BVV Mitte ergab, war ein Amtsermittlungsverfahren 2018, im Sande verlaufen, weil die Einsicht in die Bauakten durch eine Schimmelkontaminierung nicht stattfinden konnte. Erst die Recherche der Initiative Mietenwahnsinn Nord und die öffentliche Aufmerksamkeit durch den rbb-Bericht brachten wieder Schwung in das Verfahren. Die Anfrage an die BVV hat den Bezirk wachgerüttelt und die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht. 
Derartige Verschleppungen entschuldigt der Bezirk mit dem andauernden Personalmangel im Bereich Zweckentfremdung und der Pandemie, die Ermittlungen vor Ort unmöglich mache. Diese Trägheit kommt Eigentümern zu Gute, die ihre Gebäude jahrzehntelang leerstehen lassen. Die GCH Hotel Group, Eigentümerin der Osloer Str. 116a lässt auch ein zweites Gebäude in der Stettiner Str. 38 bereits seit Jahren leerstehen. Dieser Leerstand wird seit 2018 wegen Sanierungsabsichten bis aktuell zum 30.09.2021 genehmigt. An dem Gebäude sind seit Jahren keinerlei Bauarbeiten zu sehen, dennoch geht der Bezirk davon aus, “dass nach Vorliegen aller baurechtlichen Voraussetzungen mit der Sanierung begonnen werden wird”.  Optimismus, der nach mindestens 8 Jahren Leerstand übertrieben scheint. 
Es zeigt sich deutlich, dass der Bezirk Mitte Leerstand nur unzureichend verfolgt und es Eigentümern allzu leicht macht, mit Vertröstungen und Verschleppungstaktiken, dringend gebrauchten Wohnraum illegal leerstehen zu lassen. Damit  leistet der Bezirk der Spekulation mit Wohnraum Vorschub und lässt die Bürgerinnen und Bürger in Mitte im Stich. 

Aktive von Mietenwahnsinn-Nord mit ihrem Stand im Bellermannkiez

Dabei haben die Anwohnerinnen und Anwohner durchaus Ideen wie die Gebäude in ihrem Kiez sinnvoll genutzt werden könnten. In Gesprächen die das Mietenwahnsinn Nord Bündnis vor Ort führte, wurden neben bezahlbarem Wohnraum auch Ideen wie Mehrgenerationen-Wohn-Projekte, ein Jugendraum oder ein Ort für Sprachkurse genannt. Höchste Zeit also, diese Bedürfnisse wahrzuneh und in die Tat um zu setzen! 
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Kundgebung 13.04: Wohungen für alle!


Zusammen mit Leerstand-Hab-ich-Saath fordern wir Bezirksbürgermeister von Dassel heraus: Denn weiterhin werden in Mitte Obdachlosen Platten geräumt während ganze Wohnhäuser leerstehen! Wir sagen: Kein Mensch ohne Wohnung, keine Wohnungen ohne Menschen!

Kundgebung | 13.04. | 14Uhr | Rathaus Tiergarten (Mathilde-Jacob-Platz 1)

Der ganze Aufruftext von Leerstand-Hab-Ich-Saath:
Der nächste Winter kommt! Es Reicht! Räumungen Stoppen! Leerstand beschlagnahmen!
Vor einigen Wochen wurde die Rummelsburger Bucht geräumt, weil es überraschender Weise kalt wurde… im Winter!?  Doch die Rummelsburger Bucht war nicht das einzige und nicht das letzte Zuhause, nicht die letzte Platte, die geräumt wurde.

Zwei Platten, an der Schillingbrücke und in Marzahn, wurden in den letzten Wochen geräumt! Einigen Menschen wurden ihr gesamter Besitz genommen und allen Menschen von diesen Platten sitzen jetzt wieder auf der Straße. Dieses Verhalten der Bezirke werden wir nicht weiter hinnehmen. Schluss mit den Räumungen! Außerdem gibt es in Berlin unzählige leerstehende Wohnungen! Zum Beispiel die 95 leerstehenden Wohnungen in der Haabersathstraße.

Deshalb sagen wir: es reicht! Unmenschliche Räumungen stoppen! Leerstand beschlagnahmen!

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Interview zu Leerstand mit dem rbb

Steht immer noch leer: die Stettiner Straße 38

Diese Woche hat der rbb ein kurzes Interview zu Leerstand in Berlin-Mitte mit uns gemacht, herausgekommen sind gleich mehrere Beiträge. Wir freuen uns, dass das Leerstandsproblem endlich die notwendige Aufmerksamkeit bekommt und verlinken hier die Beiträge!

Hier der rbb-Beitrag: Link

Aufgegriffen wurde das Thema auch von radioeins:

Danke an @SebaSchoebel für die Zusammenarbeit!

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Super Sammelaktion am 26.03

???? Ab in den Norden ???? zur Super Sammelaktion am Freitag den 26.03 auf dem Kurt Schumacher Platz. Zwei Sammelschichten von 15:30 bis 16:30 und von 16:30 bis 18:00 . Gemeinsame Fahrradanreise aus dem Wedding jeweils um 14:30 oder 16:00 vom Zeppelinplatz.

Es wird Austausch und Skillsharing für die Sammler*innen geben und Kaffee, Tee und Kekse. Bringt eure eigenen Becher mit!

Organisiert und Unterstützt vom:
Kiezteam Reinickendorf
Kiezteam Wedding
Hände weg vom Wedding
Kiezkommune Wedding
Mietenwahnsinn Nord

 

 

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Vortreffpunkt zum Housing Action Day

27.03 | 11:30 Uhr | Leopoldplatz (U-Bahn Eingang auf dem Leo)

Trotz Mietendeckel und trotz Pandemie geht die Verdrängung von Mietwohnungen und Gewerbe fast ungehindert weiter – auch im Wedding. Deshalb rufen wir im Berliner Norden zum Vortreffpunt zur großen Mietenwahsinn-Demonstration auf und fordern:

1) UMWANDLUNG VON MIET- IN EIGENTUMSWOHNUNGEN STOPPEN!
2) MIETSCHULDEN ERLASSEN!
3) VERDRÄNGUNG VON GEWERBE AUFHALTEN!
4) MIETEN SENKEN — GEWINNE UMVERTEILEN!
5) BODENSPEKULATION BEENDEN — WOHNUNGSKONZERNE VERGESELLSCHAFTEN!

Aufruf zum Housing Action Day am 27.03 | 12 Uhr | Rotes Rathaus

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Leerstand im Wedding markiert!

Ein paar engagierte Nachbar*innen waren am Wochenende unterwegs, um gegen den Leerstand im Wedding zu protestieren. An der Osloer Straße 116a und der Stettiner Straße 38 wurden Schilder aufgehängt, die über den Leerstand in den seit ca. 10 Jahren leerstehenden Mehrfamilienhäusern informieren. In der Stettiner 38 wird dieser jahrelang anhalten Zustand durch eine Leerstandsgenehmigung auf Grund von Modernisierung seit dem 12.12.18 bis zum 30.09.21 geschützt. Das Bezirksamt Mitte deckt hier aktiv die Verzögerungstaktik des Eigentümers GCH Hotelgroup und wird bei dem faktisch illegalen Leerstand in der Olsoer 116a nicht aktiv. In der Stettiner Straße 38 sind keinerlei Modernisierungsarbeiten zu erkennen, sondern in der ehemaligen Kneipe „Bollmanns“ steht das gesamte Tresenmobiliar wie vor 10 Jahre da – nur eine dicke Staubschicht hat sich gebildet. Auch wurden uns Bilder von Aktivist*innen zugesendet,  auf dem große Plakate an den Fensterscheiben der ehemaligen Kneipe in der Stettiner Straßezu sehen sind. Wir von Mietenwahnsinn Nord können uns diesen Forderungen nur anschließen und sagen:

Leerstand zu bezahlbaren Wohnraum!
Leerstand enteignen!
Kein Mensch ohne Wohnung, keine Wohnung ohne Menschen!

Weitere Informationen zur Stettiner Straße 38 und Osloer 116a findet ihr in unserem Rechercheartikel.

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Kurz erklärt: Zweckentfremdung und die Rolle der Bezirksämter

In Berlin stehen ungefähr 7% aller Wohnungen leer. Das sind also ca. 150.000 Wohnungen, die faktisch nicht genutzt werden. In Zeiten von Mietenwahnsinn und massenhafter Verdrängung von Mieter*innen ist das ein Problem, finden wir!

Warum gibt es Leerstand?

Die meisten Gründe haben mit dem Bestreben nach Profitmaximierung zu tun. So lassen sich Eigentumswohnungen zum Beispiel zu einem höheren Preis verkaufen, wenn keine Menschen darin wohnen. Bei der aktuellen Preisentwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt (~10% pro Jahr) kann es daher aus finanzieller Sicht Sinn machen, eine Wohnung ein paar Jahre leer stehen zu lassen, um sie dann zu einem maximalen Preis zu verkaufen (.

Andere Häuser stehen leer, weil sie abgerissen werden sollen – damit auf dem Grundstück dann hochpreisige Immobilien gebaut werden können (wie in der Habersaathstraße). Viele Häuser und Wohnungen in Berlin stehen schon seit Jahren leer. Einige haben wir schon hier recherchiert.

Gibt’s da kein Gesetz gegen?!

Doch. Für leerstehende Wohnungen sind in Berlin die Bezirksämter zuständig. Was Gesetze gegen Leerstand und Zweckentfremdung angeht, ist Berlin vergleichsweise gut aufgestellt: Das 2013 erlassene Zweckentfremdungsverbot-Gesetz wurde 2018 nochmal verschärft und gilt als eines der strengsten in Deutschland. Neben dem Gesetzestext gibt es noch die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung, welche das Vorgehen der Bezirksämter regeln soll. Auch für verfallende Gebäude gibt es das Wohnungsaufsichtsgesetz, wo die Handlungsmöglichkeiten der Bezirke erläutert sind.

Was steht in den Gesetzen?

Eine ganze Menge. Stehen Wohnungen ohne Erlaubnis leer, drohen Geldbußen von bis zu 250.000€. Wird der Leerstand dann nicht innerhalb von 4 Wochen beendet, kann das Bezirksamt eine Treuhand einsetzen, der die betreffenden Wohnungen zwangsverwaltet und sicherstellt, dass diese vermietet werden. Auch für verfallende Wohnungen kann eine Zwangsverwaltung durch den Bezirk eingesetzt werden, falls der/die Eigentümer*in die Wohnungen nicht unverzüglich instandsetzt.

Warum werden diese Gesetze so selten angewendet?

Letztlich hängt die Durchsetzung dieser Gesetze immer vom Willen der Bezirksämter, ihren Kapazitäten und öffentlichem Druck ab. Die Fortschritte sind ausgesprochen mager: so sind nach einer Recherche der taz in den letzten 3 Jahren gerade einmal insgesamt ca. 5000 leerstehende Wohnungen rückgeführt worden. Das sind ca. 3% des bestehenden Leerstands. Das riecht nach fehlendem politischen Willen!

Unsere Forderung: Keine Wohnung ohne Menschen, keine Menschen ohne Wohnung!

Wir fordern ein Ende der Untätigkeit der Berliner Bezirksämter. Dass Menschen inmitten einer Pandemie auf der Straße schlafen müssen, während zehntausende Wohnungen leerstehen, nehmen wir nicht hin. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre ein konsequentes Handeln der Berliner Bezirke gegen Leerstand und Zweckentfremdung. Alle Grundlagen sind vorhanden – jetzt müssen Taten folgen!

    

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