Eine Zusammenfassung der wichtigsten Antworten auf unsere Fragen an die BVV-Mitte könnt ihr euch hier durchlesen:
Fragenblock I
- Wie läuft das Prüfverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbot ab, wenn zweckentfremdeter Wohnraum online gemeldet wird? Bitte möglichst konkret und mit Fristen (falls vorhanden) der einzelnen Schritte angeben.
- Ablauf Prüfverfahren nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz:
- Zuständigkeitsprüfung
- Prüfung des Tatbestands
- Prüfung, ob bereits Verfahren vorliegt
- Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wohnraum handelt
- Ortsbegehung
- Ermittlung Verfügungs-/Nutzungsberechtigte
- Anforderung von Unterlagen mit Fristsetzung
- Danach, je nach Einzelfall: Antragsbearbeitung, Rückführungsanordnung oder Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Fristen
- In der Regel Frist von drei Wochen (flexibel) für Eigentümer*innen für Einreichen von notwendigen Unterlagen für mögliche Leerstandsgenehmigung nach Kontaktaufnahme durch BA
- Frist von einem Monat für Rückführung illegalen Leerstands in Wohnraum (flexibel, je nach evtl. notwendigen baulichen Maßnahmen)
- Sehr unterschiedliche Zeitspannen zwischen Meldung, Anhörung und Bescheid möglich
- Idealfall wäre:
- Meldung -> Bescheid an Berechtigte -> Forderung der Rückführung
- Optimal innerhalb von 4-5 Monaten
- Real-Fall
- Je nach Komplexität und Widerspruch 9 Monate oder länger
- Bei Klage: 21 Monate möglich
- Nicht zufriedenstellende personelle Situation verschärft die Problematik der Verfahrensdauer
- Welche konkreten Sachverhalte prüfen Außendienstmitarbeiter*innen bei der “Vor-Ort-Begehung” im Rahmen einer Zweckentfremdung, insbesondere Leerstand? Bitte listen Sie die zu prüfenden Punkte auf.
- Angekündigte oder unangekündigte Ortsbegehungen möglich
- Bearbeitung von Leerstand geschieht wohnungsbezogen, ebenso die Prüfung und Begehungen
- Bearbeitung von Zweckentfremdungsverfahren in der Regel schriftlich über Anhörungsverfahren
- Ortsbegehung und Besichtigung der Wohnung erfolgt lediglich in Einzelfällen
- Wie viele “vor Ort” Prüfungen hat das Bezirksamt, beziehungsweise deren Außendienstmitarbeiter*innen seit 2014 im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetz im Allgemeinen, und für Leerstand im Besonderen, vorgenommen? Antwort bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.
- Keine Statistik über Vor-Ort Prüfungen
- Schätzungsweise 1200 Vor-Ort Prüfungen
- Pandemie-bedingte Einschränkungen der Vor-Ort Prüfungen
- Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird im Bezirk nach gekipptem Mietendeckel als wichtiges Instrument gesehen
- Im Haushaltsplan wurde Mehrbedarf angemeldet, um Außendienst zu stärken
- Ehemaligen Mietendeckel-Mitarbeitenden sollen in Zweckentfremdungs-Bereich wechseln
Fragenblock II
- Was ist der Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Leerstand in der Stettiner Straße 38?
- Es wurde ein Antrag auf Leerstandsgenehmigung wegen Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes gestellt
- Wie wurden die vom Eigentümer angegebenen Gründe für die Ausnahmegenehmigung überprüft?
- Antrag auf Leerstandsgenehmigung sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen
- Von Architekt*in erstellte Zeitpläne für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten (Bauablaufpläne)
- Für Stettiner 38 lagen vor
- Bauantrag, Bauablaufplan, Entwurfsplanung
- Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Leerstand nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht weiter verschleppt, sondern schnellstmöglich beendet wird?
- In alle Genehmigungsbescheide zu Leerstand wird Auflage aufgenommen, dass vierteljährlich Belege und Fotos über Baufortschritt vorzulegen sind
- Vor-Ort Prüfungen sind nicht geeignet, da bei Mitarbeitenden des Zweckentfremdungsbereichs technisches Wissen über Baumaßnahmen fehlt
- Verantwortung über Einschätzung über Notwendigkeit und Plausibilität der Maßnahmen liegt bei Bauaufsicht
Fragenblock III
- Wie hoch ist die Anzahl der rechtswidrig-zweckentfremdeten Wohnungen, die seit 2014 erfolgreich in Wohnraum zurückgeführt wurden?
- 704 Wohnungen wurden entweder mit oder ohne Zwangsmaßnahmen und Amtsverfahren in Wohn-Zwecke zurückgeführt
- Fälle mit beendetem Bestandsschutz und beendeten Genehmigungen kommen zusätzlich dazu
- Seit 2014: 3.000 Anträge im Zweckentfremdungsbereich
- davon 1.700 abgelehnt oder zurückgezogen
- Fast 7.000 Bürger*innen-Hinweise (inkl. Doppelungen)
- Über 1.700 Widersprüche gegen Grundverwaltungsakte
- In wie vielen Fällen illegal-zweckentfremdeter Wohnungen wurden seit 2014 Geldstrafen durch den Bezirk verhängt und in welcher Höhe?
- 62 Fälle von Bußgeldbescheiden
- Beträge zwischen 300 und 30.000€
- In wie vielen Fällen rechtswidrig-zweckentfremdeter Wohnungen wurde bisher die seit 2018 bestehende Möglichkeit genutzt, Treuhänder*innen zur Verwaltung des Leerstands einzusetzen?
- Einsatz von Treuhänder*innen gilt als letztes Mittel
- Kosten von Instandsetzung und treuhänderischer Regie müssten vorerst vom Bezirk übernommen werden, werden danach jedoch von Eigentümer*innen zurückgefordert
- Hohe rechtlich Anforderungen an Einsatz von Treuhänder*innen
- Unabwägbarkeiten und rechtliche Schlupflöcher verhindern Möglichkeit des Einsatzes von Treuhänder*innen
- Ebenfalls fehlen den Bezirken finanzielle Mittel für etwaige treuhänderisch-organisierte Instandhaltungen
- Novelle, bspw. Leitfaden für praktische Anwendung des Instruments und finanzielle Unterstützung der Bezirke durch Senat würden Einsatz des Instruments erleichtern