Kurz erklärt: Zweckentfremdung und die Rolle der Bezirksämter

In Berlin stehen ungefähr 7% aller Wohnungen leer. Das sind also ca. 150.000 Wohnungen, die faktisch nicht genutzt werden. In Zeiten von Mietenwahnsinn und massenhafter Verdrängung von Mieter*innen ist das ein Problem, finden wir!

Warum gibt es Leerstand?

Die meisten Gründe haben mit dem Bestreben nach Profitmaximierung zu tun. So lassen sich Eigentumswohnungen zum Beispiel zu einem höheren Preis verkaufen, wenn keine Menschen darin wohnen. Bei der aktuellen Preisentwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt (~10% pro Jahr) kann es daher aus finanzieller Sicht Sinn machen, eine Wohnung ein paar Jahre leer stehen zu lassen, um sie dann zu einem maximalen Preis zu verkaufen (.

Andere Häuser stehen leer, weil sie abgerissen werden sollen – damit auf dem Grundstück dann hochpreisige Immobilien gebaut werden können (wie in der Habersaathstraße). Viele Häuser und Wohnungen in Berlin stehen schon seit Jahren leer. Einige haben wir schon hier recherchiert.

Gibt’s da kein Gesetz gegen?!

Doch. Für leerstehende Wohnungen sind in Berlin die Bezirksämter zuständig. Was Gesetze gegen Leerstand und Zweckentfremdung angeht, ist Berlin vergleichsweise gut aufgestellt: Das 2013 erlassene Zweckentfremdungsverbot-Gesetz wurde 2018 nochmal verschärft und gilt als eines der strengsten in Deutschland. Neben dem Gesetzestext gibt es noch die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung, welche das Vorgehen der Bezirksämter regeln soll. Auch für verfallende Gebäude gibt es das Wohnungsaufsichtsgesetz, wo die Handlungsmöglichkeiten der Bezirke erläutert sind.

Was steht in den Gesetzen?

Eine ganze Menge. Stehen Wohnungen ohne Erlaubnis leer, drohen Geldbußen von bis zu 250.000€. Wird der Leerstand dann nicht innerhalb von 4 Wochen beendet, kann das Bezirksamt eine Treuhand einsetzen, der die betreffenden Wohnungen zwangsverwaltet und sicherstellt, dass diese vermietet werden. Auch für verfallende Wohnungen kann eine Zwangsverwaltung durch den Bezirk eingesetzt werden, falls der/die Eigentümer*in die Wohnungen nicht unverzüglich instandsetzt.

Warum werden diese Gesetze so selten angewendet?

Letztlich hängt die Durchsetzung dieser Gesetze immer vom Willen der Bezirksämter, ihren Kapazitäten und öffentlichem Druck ab. Die Fortschritte sind ausgesprochen mager: so sind nach einer Recherche der taz in den letzten 3 Jahren gerade einmal insgesamt ca. 5000 leerstehende Wohnungen rückgeführt worden. Das sind ca. 3% des bestehenden Leerstands. Das riecht nach fehlendem politischen Willen!

Unsere Forderung: Keine Wohnung ohne Menschen, keine Menschen ohne Wohnung!

Wir fordern ein Ende der Untätigkeit der Berliner Bezirksämter. Dass Menschen inmitten einer Pandemie auf der Straße schlafen müssen, während zehntausende Wohnungen leerstehen, nehmen wir nicht hin. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre ein konsequentes Handeln der Berliner Bezirke gegen Leerstand und Zweckentfremdung. Alle Grundlagen sind vorhanden – jetzt müssen Taten folgen!

    

This entry was posted in Aktuelles, Hintergrund. Bookmark the permalink.