Erklärung von Mietenwahnsinn Nord zu letzten BVV Mitte
Wir haben im letzten Jahr vier Monate lang Unterschriften für eine Petition gesammelt: https://www.openpetition.de/petition/online/leerstand-in-berlin-sinnvoll-nutzen#petition-main Darin fordern wir die sinnvolle Nutzung des jahrelangen Leerstands in der Stettiner Straße 38 und der Osloer Straße 116a als Housing First Projekt für Obdachlose und Notunterkunft für Betroffene häuslicher Gewalt.
Über 1000 Menschen haben unsere Forderungen durch ihre Unterschrift unterstützt, mehr als 150 Menschen in Kommentaren ihre eigenen Erfahrungen mit Leerstand und Obdachlosigkeit geschildert. Nach mehr als 10 Jahren Leerstand sollen die Gebäude endlich wieder sinnvoll genutzt werden.
Am 17. Februar haben wir die Petition zum Thema in der BVV MItte gemacht und Bürger*innenanfragen dazu gestellt. Die Reaktion der Abgeordneten war mehr als ernüchternd: Bürgermeister von Dassel (Grüne, für Zweckentfremdung im Bezirk verantwortlich) hat die Fragen in wenigen Sätzen abgespeißt. Seine Kernaussagen: “Wir schauen mal, wir vertrauen den Eigentümern”. Obwohl die Häuser seit mehr als 10 Jahren leerstehen, musste der Eigentümer noch nie Bußgelder zahlen. Auch die Einsetzung eines Treuhänders zum Erhalt der Häuser wurde nicht in Betracht gezogen.
Nur die Fraktion Der Linken hat sich klar zu unserer Petition bekannt und zu erkennen gegeben, dass sie das Problem Leerstand verstehen. Den anderen Abgeordneten scheint es egal zu sein, dass ganze Häuser leer stehen, während Menschen auf der Straße schlafen müssen weil rechtliche Möglichkeiten nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft werden. Und auch von Der Linken als Regierungspartei im Berliner Senat kommen vor allem warme Worte, ohne wirkliche Veränderungen.
Uns wurde in der BVV noch einmal deutlich aufgezeigt, dass wir uns nicht auf diese Parteien verlassen können. Wir müssen selbst aktiv werden, wollen wir der Spekulation mit Leerstand etwas entgegensetzen. Wir nehmen es nicht mehr hin, dass Eigentümer*innen Millionen verdienen, während Menschen keine Wohnung finden. Kommt zu unseren Treffen. Organisieren wir uns gemeinsam gegen diesen Klassenkampf von oben.
Erinnert Bezirksbürgermeister von Dassel gerne jederzeit daran, dass unsere Petition auf Umsetzung wartet. Entweder per Mail bezirksbuergermeister@ba-mitte.berlin.de, telefonisch (030) 9018-32200, oder in seiner Sprechstunde.
Keine Wohnung ohne Menschen! Keine Menschen ohne Wohnung!
Am 07. November organisierten Aktive von Mietenwahnsinn Nord (MiWa Nord), gemeinsam mit Nachbar*innen und Interessierten eine Kundgebung in Berlin-Gesundbrunnen. Trotz mäßigem Novemberwetter kamen ca. 50 Menschen. Anlass war der seit über 10 Jahren bestehende Leerstand zweier Häuser in der Stettiner Straße 38 und Osloer Straße 116a, rund um das Hotel „Wyndham Gardens“. Gemeinsam mit der Berliner Obdachlosenhilfe e.V. initiierte MiWa Nord im Frühjahr 2021 eine Petition, welche den Eigentümer der beiden Häuser, die GCH-Group, und den Bezirk Mitte auffordert, den Leerstand endlich zu beenden. Dagegen schlugen die beiden Initiativen die Einrichtung eines Housing First Projekts vor. Mit der Berliner Obdachlosenhilfe e.V. hat sich dafür bereits ein Träger gefunden. Weiterhin fordern wir die Einrichtung von Krisenwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen*.
Im Zuge der Kundgebung konnten Aktivist*innen und Nachbar*innen ins Gespräch über den Leerstand kommen. In mehren Redebeiträgen machten Aktive verschiedener Gruppen auf ihre politische Arbeit aufmerksam. So berichtete die „Schlafplatzorga“ von ihrer Tätigkeit. Weiterhin macht Unter Druck e.V. in einem Theaterstück auf den Zusammenhang von Hartz 4 und Prekarität aufmerksam. Weiterhin informierten Aktive von Miwa Nord in verschiedenen Beiträgen die Anwohner*innen über die Situation der beiden Häuser.
In Gesprächen mit Anwohner*innen konnten wir erfahren, dass die Stettiner Straße 38 wenige Tage vor unserer Kundgebung, von verschiedenen Interessent*innen und einem Makler der „BWFD“ besucht wurde. Nach Berichten der Nachbar*innen hatte die GCH-Group das Haus vor kurzer Zeit an eine unbekannte Person oder Institution verkauft. Nach aktuellem Stand wissen wir weder, wem die Stettiner Straße 38 gehört, noch, warum die GCH-Group diese verkaufte. Hier offenbart sich wieder einmal der Berliner Immobilienfilz, bei dem Häuser in kürzester Zeit mehrere Male die Eigentümer*innen wechseln. Wir erwarten unterdessen nicht, dass der*die neue Eigentümer*in von alleine den Leerstand im Haus endlich beenden und für eine soziale Nutzung der Stettiner Straße sorgen wird.
Deswegen wollen wir weiter gemeinsam mit den Nachbar*innen Druck auf den Eigentümer und die Politik machen, damit sich endlich etwas an der Situation ändert.
Wohnen Sie in der Nähe der Stettiner Straße 38 und haben nähere Information zu dem*der neuen Eigentümer*in? Dann melden Sie sich bei uns, um unserer Recherche weiterzuhelfen! Schreiben Sie uns per Mail unter: mietenwahnsinn-nord@riseup.net
Seit mehr als 10 Jahren stehen die beiden Häuser in der Stettiner Straße 38 und Osloer Straße 116a leer. Weder Eigentümer noch Bezirksverwaltung kümmern sich darum. Dabei steigen Mieten immer weiter, Wohnraum ist knapp und tausende von Menschen in Berlin sind obdachlos.
Deshalb sagen wir: lasst uns den Leerstand sinnvoll nutzen! Als Krisenwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen, als Housing First Wohnungen für obdachlose Menschen oder andere sinnvolle Dinge!
Am 7. November machen wir erneut auf den Leerstand im Kiez aufmerksam, und wollen mit Anwohnenden ins Gespräch kommen. Eingeladen sind Aktive der Berliner Obdachlosenhilfe, der Schlafplatzorga, und anderer Gruppen.
Schluss mit Leerstand, Schluss mit Obdachlosigkeit – gemeinsam für menschenwürdigen Wohnraum für Alle!
Inzwischen haben sich einige namhafte Gruppen und fast 300 Einzelpersonen hinter unsere Petition gestellt, was uns ungemein freut. Spannend ist auch die Kommentarfunktion auf openpetition.org: hier zeigte sich, dass viele Unterstützer*innen aus dem direkten Umfeld der Stettiner Straße kommen und sich schon lange über den Leerstand ärgern.
Außerdem äußerten viele Unterzeichner*innen ihre Befürchtung, dass sie selbst oder Bekannte, Freund*innen und Kinder eines Tages ohne Wohnung dastehen könnten:
In den nächsten Wochen sammeln wir weiter Unterschriften für unser Anliegen und veranstalten dann bald eine Kundgebung von den beiden Häusern, um mit Leuten aus der Umgebung weiter ins Gespräch zu kommen.
Noch als kleine Randbemerkung: natürlich haben wir den Geschäftsführer des Hotels, Sascha Hampe, zwei Wochen vor Veröffentlichung der Petition gefragt, ob er nicht direkt mit uns in Kontakt treten möchte. Auf seine Antwort warten wir bis heute.
Am 27.05.2021 besuchten Aktivist*innen von Mietenwahnsinn Nord die virtuelle Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV), um den Abgeordneten ihre Fragen zum Leerstand in Wedding und Moabit zu stellen. Dabei konnten wir sowohl Fragen zu der behördlichen Arbeit bei der Beseitigung von Leerstand stellen, als auch nähere Informationen zu den von uns recherchierten leerstehenden Gebäuden in unserem Kiez erlangen.
So konnten wir uns vor allem ein Bild davon machen, wie gut (bzw. schlecht) der Bezirk Mitte bei der Beseitigung von Leerstand handelt. Theoretisch sollte es 4-5 Monate dauern, bis der Eigentümer einer leerstehenden Wohnung vom Bezirksamtden Bescheid mit der Anweisung zur Rückführung in Wohnraum, oder eine Leerstandsgenehmigung erhält. Im Realfall geht das Bezirksamt aber von einer Dauer von mindestens 9 Monaten und im Falle einer Klage der Eigentümer*innen, von bis zu 2 Jahrenzwischen Meldung des Leerstands und Versenden des Bescheids aus! Grund dafür sei unter anderem die mangelnde personelle Besetzung im Bezirksamt für die Bearbeitung von gemeldetem Leerstand.
Für ein solches Verfahren ist eine Vor-Ort Prüfung durch Mitarbeitende des Bezirksamts notwendig. So sollen die Außendienstmitarbeiter*innen einen eigenen Eindruck von der Lage im Haus gewinnen und sind nicht auf die Berichte der Eigentümer*innen angewiesen. In der BVV mussten wir aber erfahren, dass es während der Covid-19-Pandemie kaum zu Vor-Ort Begehungen gekommen ist. Dies ist aus Sicht des Schutzes vor Infektionen nachvollziehbar – dennoch erkennen wir keinen ausreichenden Willen des Bezirks, gemeldete Objekte konsequent und eigenständig vor Ort auf Leerstand zu überprüfen. Gleichzeitig haben wir kein Verständnis dafür, warum Mieter*innen in einer Pandemie weiterhin zwangsgeräumt werden, während Vor-Ort Prüfungen von Leerstand ausgesetzt sind.
Wir fordern deshalb einerseits ein Ende aller Zwangsräumungen in unseren Kiezen und in ganz Berlin, vor allem während der aktuellen Pandemie und andererseits die konsequente Prüfung von Leerstand!
Machen auf Leerstand aufmerksam: Aktive von MietenwahnsinnNord
Ein entscheidender Schritt bei der Bekämpfung von Leerstand kann das Einsetzen eines*r Treuhänder*in durch den Bezirk sein. Diese*r entzieht dem Eigentümer die leerstehende Wohnung und gliedert sie wieder in das städtische Wohnungsnetz ein. In der BVV haben wir jedoch erfahren, dass dieses Mittel nur äußerst selten eingesetzt wird. Zum einen gibt es rechtliche Schlupflöcher, die den Einsatz vonTreuhänder*innen aufwendig machen. Zum anderen fehlen dem Bezirk oftmals die finanziellen und personellen Mittel, um zu dieser Maßnahme zu greifen. Wir finden: es kann nicht sein, dass der Bezirk hier an der falschen Ecke spart und aufgrund rechtlicher Unsicherheiten vor der konsequenten Zurückführung von Leerstand in Wohnraum zurückschreckt! Wir fordern eine personelle Aufstockung im Bezirk für die Ermittlung und Beseitigung von Leerstand! Außerdem fordern wir eine rechtliche Novelle, die den Einsatz von Treuhänder*innen für Bezirksämter erleichtert!
Steht immer noch leer: die Stettiner Straße 38
Schon seit längerer Zeit ist uns das Haus in der Stettiner Straße 38 als Leerstand bekannt. In der BVV konnten wir weitere Erkenntnisse über die Umstände zu dem Leerstand gewinnen. Wie wir bereits wussten, liegt für das Haus eine Leerstandsgenehmigung vor. Grund dafür sei der angebliche Umbau und die Erweiterung des Bestandsgebäudes – vor Ort ist von Bauarbeiten nichts zu sehen. Wie lange die angeblichen Umbau-Maßnahmen schon andauern ist uns nicht klar. Das Gebäude ist jedoch bereits seit 2012 im Leerstandsmelder eingetragen und seit 2016 können wir den Leerstand aus eigener Hand bestätigen. Es scheint also, als wäre der seit knapp 10 Jahren gemeldete Leerstand zumindest zwischenzeitig mehrere Jahre lang rechtswidrig gewesen und nicht konsequent vom Bezirk verfolgt worden, so dass der Eigentümer unbehelligt davonkam.
Eine positive Nachricht aus der BVV-Sitzung war, dass im Falle von erteilten Leerstandsgenehmigungen, vierteljährlich Belege über den Baufortschritt beim Bezirk vorzulegen sind. Das halten wir für eine erste sinnvolle Maßnahme, um vorgetäuschten Begründungen für Leerstand zu begegnen. Um sicherzugehen, dass diese Bescheide tatsächlich eingereicht werden, bleiben wir weiter an diesem Fall dran. Und dennoch zeigt das Beispiel der Stettiner Straße 38, dass die Bedingungen für spekulativen Leerstand scheinbar günstig genug sind und die Eigentümer*innen die aktuellen Strafen und (nicht-)Verfolgungen von Leerstand nicht fürchten!
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Antworten auf unsere Fragen an die BVV-Mitte könnt ihr euch hier durchlesen:
Fragenblock I
Wie läuft das Prüfverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbot ab, wenn zweckentfremdeter Wohnraum online gemeldet wird? Bitte möglichst konkret und mit Fristen (falls vorhanden) der einzelnen Schritte angeben.
Ablauf Prüfverfahren nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz:
Zuständigkeitsprüfung
Prüfung des Tatbestands
Prüfung, ob bereits Verfahren vorliegt
Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wohnraum handelt
Ortsbegehung
Ermittlung Verfügungs-/Nutzungsberechtigte
Anforderung von Unterlagen mit Fristsetzung
Danach, je nach Einzelfall: Antragsbearbeitung, Rückführungsanordnung oder Ordnungswidrigkeitsverfahren
Fristen
In der Regel Frist von drei Wochen (flexibel) für Eigentümer*innen für Einreichen von notwendigen Unterlagen für mögliche Leerstandsgenehmigung nach Kontaktaufnahme durch BA
Frist von einem Monat für Rückführung illegalen Leerstands in Wohnraum (flexibel, je nach evtl. notwendigen baulichen Maßnahmen)
Sehr unterschiedliche Zeitspannen zwischen Meldung, Anhörung und Bescheid möglich
Idealfall wäre:
Meldung -> Bescheid an Berechtigte -> Forderung der Rückführung
Optimal innerhalb von 4-5 Monaten
Real-Fall
Je nach Komplexität und Widerspruch 9 Monate oder länger
Bei Klage: 21 Monate möglich
Nicht zufriedenstellende personelle Situation verschärft die Problematik der Verfahrensdauer
Welche konkreten Sachverhalte prüfen Außendienstmitarbeiter*innen bei der “Vor-Ort-Begehung” im Rahmen einer Zweckentfremdung, insbesondere Leerstand? Bitte listen Sie die zu prüfenden Punkte auf.
Angekündigte oder unangekündigte Ortsbegehungen möglich
Bearbeitung von Leerstand geschieht wohnungsbezogen, ebenso die Prüfung und Begehungen
Bearbeitung von Zweckentfremdungsverfahren in der Regel schriftlich über Anhörungsverfahren
Ortsbegehung und Besichtigung der Wohnung erfolgt lediglich in Einzelfällen
Wie viele “vor Ort” Prüfungen hat das Bezirksamt, beziehungsweise deren Außendienstmitarbeiter*innen seit 2014 im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetz im Allgemeinen, und für Leerstand im Besonderen, vorgenommen? Antwort bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.
Keine Statistik über Vor-Ort Prüfungen
Schätzungsweise 1200 Vor-Ort Prüfungen
Pandemie-bedingte Einschränkungen der Vor-Ort Prüfungen
Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird im Bezirk nach gekipptem Mietendeckel als wichtiges Instrument gesehen
Im Haushaltsplan wurde Mehrbedarf angemeldet, um Außendienst zu stärken
Ehemaligen Mietendeckel-Mitarbeitenden sollen in Zweckentfremdungs-Bereich wechseln
Fragenblock II
Was ist der Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Leerstand in der Stettiner Straße 38?
Es wurde ein Antrag auf Leerstandsgenehmigung wegen Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes gestellt
Wie wurden die vom Eigentümer angegebenen Gründe für die Ausnahmegenehmigung überprüft?
Antrag auf Leerstandsgenehmigung sind aussagekräftige Unterlagen beizufügen
Von Architekt*in erstellte Zeitpläne für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten (Bauablaufpläne)
Für Stettiner 38 lagen vor
Bauantrag, Bauablaufplan, Entwurfsplanung
Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Leerstand nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht weiter verschleppt, sondern schnellstmöglich beendet wird?
In alle Genehmigungsbescheide zu Leerstand wird Auflage aufgenommen, dass vierteljährlich Belege und Fotos über Baufortschritt vorzulegen sind
Vor-Ort Prüfungen sind nicht geeignet, da bei Mitarbeitenden des Zweckentfremdungsbereichs technisches Wissen über Baumaßnahmen fehlt
Verantwortung über Einschätzung über Notwendigkeit und Plausibilität der Maßnahmen liegt bei Bauaufsicht
Fragenblock III
Wie hoch ist die Anzahl der rechtswidrig-zweckentfremdeten Wohnungen, die seit 2014 erfolgreich in Wohnraum zurückgeführt wurden?
704 Wohnungen wurden entweder mit oder ohne Zwangsmaßnahmen und Amtsverfahren in Wohn-Zwecke zurückgeführt
Fälle mit beendetem Bestandsschutz und beendeten Genehmigungen kommen zusätzlich dazu
Seit 2014: 3.000 Anträge im Zweckentfremdungsbereich
davon 1.700 abgelehnt oder zurückgezogen
Fast 7.000 Bürger*innen-Hinweise (inkl. Doppelungen)
Über 1.700 Widersprüche gegen Grundverwaltungsakte
In wie vielen Fällen illegal-zweckentfremdeter Wohnungen wurden seit 2014 Geldstrafen durch den Bezirk verhängt und in welcher Höhe?
62 Fälle von Bußgeldbescheiden
Beträge zwischen 300 und 30.000€
In wie vielen Fällen rechtswidrig-zweckentfremdeter Wohnungen wurde bisher die seit 2018 bestehende Möglichkeit genutzt, Treuhänder*innen zur Verwaltung des Leerstands einzusetzen?
Einsatz von Treuhänder*innen gilt als letztes Mittel
Kosten von Instandsetzung und treuhänderischer Regie müssten vorerst vom Bezirk übernommen werden, werden danach jedoch von Eigentümer*innen zurückgefordert
Hohe rechtlich Anforderungen an Einsatz von Treuhänder*innen
Unabwägbarkeiten und rechtliche Schlupflöcher verhindern Möglichkeit des Einsatzes von Treuhänder*innen
Ebenfalls fehlen den Bezirken finanzielle Mittel für etwaige treuhänderisch-organisierte Instandhaltungen
Novelle, bspw. Leitfaden für praktische Anwendung des Instruments und finanzielle Unterstützung der Bezirke durch Senat würden Einsatz des Instruments erleichtern